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CTH 26

Citatio: (ed.), hethiter.net/: CTH 26 (TX 24.02.2014, TRde 25.02.2014)



§ 2
15 -- [Und] wenn ein Diener Paddatiššus auf das Leben seines Herrn einen Anschlag plant
16 -- (und) ins Land Ḫatti eintri[tt],
17 -- [(und) Pa]ddatiššu dann nach dem Flüchtling schickt,
18 -- indem er so spricht:
19 -- „Er hat sich gegen mich empört,
20 -- gib ihn mir unbedingt zurück!“,
21 -- [wen]n das Wort wahr ist,
22 -- soll man ihm den Flüchtling zurückringen.
23 -- Und wenn der Flüchtling es abstreitet (mit den Worten):
24 -- „[Ich persön]lich empöre mich nicht gegen ihn!“,
25 -- das Wort lügt er.
26 -- Und welche angesehenen Männer des Landes Kizzuwatna auch immer [der Gro]ß[könig] zum [E]id fordert,
27 -- die wird man einen Eid sprechen lassen,
28 -- und (dann) wird man den Flüchtling zurückbringen.
Vgl. Taḫurwaili-Vertrag KBo 28.118, 19'ff. (CTH 29).
Meyer 1953, 115 nimmt ein Verb šâru "lügen, falsch sein/werden" an. [š] kann in Boǧàzköy für akkad. /s/ stehen, so daß ein Zusammenhang mit sarāru naheliegt. Auf diesem Hintergrund ist vielleicht die in Kültepe belegte Form ta-sà-ar nicht mit CAD Š, 175a zu ta-sà-<ra->ar zu emendieren.

Editio ultima: Textus 24.02.2014; Traductionis 25.02.2014